Infobrief 4/2010


--- Sonderausgabe ---

Liebe Mitglieder und Freunde des BDVI Baden-Württemberg,

der heutige Tag ist für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Baden-Württemberg ein historischer Tag. Nach über 15 Jahren politischer Ankündigungen wurde in 2. Lesung das neue Vermessungsgesetz (VermG 2010) um 12:35 Uhr durch den Landtag beschlossen!

Der gesamte Vorstand sowie teilweise der erweiterte Vorstand waren Zeuge der Abstimmung, die für unseren Berufsstand von existenzieller Bedeutung ist. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD sowie bei Enthaltung der Grünen wurde das neue VermG 2010 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Änderungen zum in die 1. Lesung eingebrachten Gesetzentwurf erfolgten nicht.

Wie geht es weiter:

Nach Auskunft des MLR wird das Gesetz in ca. 2 Wochen veröffentlicht und tritt unmittelbar danach in Kraft. Die Geschäftsstelle wird Sie über das Inkrafttreten entsprechend informieren.
Die Maßgeblichen Neuerungen werden daher in Kürze für uns verbindlich werden. Die wichtigsten sind:

  • Wegfall der Abmarkungspflicht
  • Landesweite Zulassung
  • Gebäudeaufnahme von Amts wegen

Die Fristen für die Übertragung der Tätigkeiten ausschließlich auf die ÖbVI sind unverändert.

Das bedeutet, ab dem 01.07.2011 sind nur noch wir zuständig für alle Zerlegungsvermessungen von Privatpersonen, ab dem 01.01.2014 auch für die Zerlegungsvermessungen der Kommunen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Tage bricht für uns eine neue Epoche an. Die Bedeutung der ÖbVI in Baden-Württemberg wird zunehmen, ebenso auch unsere Verantwortung. Die derzeitige Diskussion über das Leitbild des ÖbVI, die Standesregeln und die Einführung eines einheitlichen QM-Systems werden dieser Bedeutung gerecht.

Arbeiten Sie daran mit, dass das neue VermG 2010 zu einer Erfolgsgeschichte wird.

Im Namen des gesamten Vorstands,

Dipl.-Ing. Dieter Seitz
1. Vorsitzender
BDVI Landesgruppe BW

 Infobrief 04/2010 - Sonderausgabe (116.96 Kb)
 

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