Infobrief 2/2011
Liebe Mitglieder und Freunde des BDVI Baden-Württemberg,
seit 1. Juli ist ein wichtiger Teil des neuen Vermessungsgesetzes in Kraft, für alle Zerlegungsaufträge von Privat sind die ÖbVI zuständig. Wer meint, die Verbandsarbeit wird nun weniger, der irrt. Wichtige Themen wie die neue ÖbVI BO, die Einführung von ALKIS sowie die Weiterentwicklung der Gebührenordnung stehen auf der Agenda.
Im aktuellen Infobrief (2/2011) möchten wir Sie über folgende Punkte informieren.
- Der neue Vorstand zum Antrittsbesuch beim MLR
- Der neue Vorstand zum Antrittsbesuch beim LGL
- Hinweise zur Gebäudeaufnahme von Amts wegen durch ÖbVI
- Aktualisierung der Internetseite www.bdvi-bw.de
- Presseinformation vom 27.06.2011
- Novellierung der HOAI – Rückführung der Leistungsbilder der Anlage 1 in den Verbindlichen Teil
- Einsicht elektronisches Grundbuch
- Termine
Der Info-Brief ist als Einladung zum Dialog gedacht. Wenn Sie sich mit einem Thema einbringen wollen, herzlich gern. Sie erreichen die Redaktion per E-Mail an
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Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe wünscht im Namen des Landesvorstands
Dipl.-Ing. Gerd Kurzmann
1. Vorsitzender
1. Vorsitzender
BDVI-Landesgruppe BW




